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Badeordnung

Bade-, Sauna- und Betriebsordnung
Die Bade-, Sauna- und Betriebsordnung hat zum Zweck, die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Hallenbad zu gewährleisten. Sie ist für alle Benutzerinnen und Benutzer verbindlich. Für die Benützung der Anlage ausserhalb der regulären Öffnungszeiten gelten separate Bestimmungen. Den Anordnungen des Badpersonals ist Folge zu leisten.

Betriebszeiten | Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten sind dem separaten Anschlag am Eingang des Hallenbades und der Homepage zu entnehmen.
Das Sprungbrett bleibt von Montag bis Freitag zwischen 11.00 und 12.45 Uhr geschlossen (ausgenommen Schulferien). Die Benützung der Anlage kann aus technischen oder organisatorischen Gründen sowie aus Sicherheitsgründen ganz oder teilweise eingeschränkt werden.

  • 45 Minuten vor Betriebsschluss wird der Verkaufsautomat geschlossen.
  • 45 Minuten vor Betriebsschluss wird der Eingang geschlossen.
  • 15 Minuten vor Betriebsschluss müssen Bad und Schwitzräume verlassen werden.

Eintrittskarten

  • Eintritte können am Verkaufsautomaten im Eingangsbereich sowie beim Badpersonal erworben werden.
  • Einzeleintritte sind 1 Jahr ab Ausstelldatum gültig.
  • 12er-Abonnements sind 5 Jahre ab Ausstelldatum gültig.
  • Jahresabonnements sind persönlich und bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
  • Alle 12er-Abonnements für die Blockhaussauna sind persönlich. Es besteht die Möglichkeit, aus einem 12er-Abonnement zwei 6er-Abonnements zu machen.
  • Gelöste Eintritte und Abonnements werden nicht zurückerstattet.
  • Verlorene Jahresabonnements werden zu einem Unkostenbeitrag von CHF 10.00 ersetzt.

Eintrittsregelung

  • Kinder bezahlen ab dem 5. Geburtstag Eintritt.
  • Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene in Ausbildung bis 25 Jahren können gegen Vorweisung eines gültigen Studenten- oder Lehrlingsausweises beim Badpersonal eine reduzierte Eintrittskarte beziehen.
  • Für Zuschauer ist der Eintritt in die Badeanlage kostenpflichtig.
  • Kindern unter 5 Jahren ist der Eintritt ins Schwimmbad nur in Begleitung von Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, gestattet.
  • Das Frühschwimmen ist ausschliesslich für Schwimmerinnen und Schwimmer.
  • Der alleinige Zutritt zum Frühschwimmen ist ab 14 Jahren gestattet.
  • Kinder bis und mit vollendetem 7. Altersjahr dürfen von den Eltern in die Garderobe begleitet werden.

Ab dem 8. Altersjahr kann dem Kind zugemutet werden, sich ohne Begleitperson in die Garderobe zu begeben.

  • Ab 19.00 Uhr dürfen sich Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung einer volljährigen Person in der Anlage aufhalten
  • Der alleinige Zutritt für Kinder bis 10 Jahren ist nur mit gültigem Wasser-Sicherheits-Check (WSC) gestattet.

Der Zutritt zu den Bad- und Saunaanlagen ist folgenden Personen untersagt:

  • Personen mit offenen Wunden
  • Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel sich selber oder andere gefährden
  • Personen, die Tiere mit sich führen

Haftung

  • Bei unsachgemässer Benutzung der Anlage inkl. Garten mit Planschbecken wird jegliche Haftung abgelehnt.
  • Die Aufsichtspflicht von Kindern und anderen Schutzbefohlenen obliegt den Eltern oder anderen Aufsichtspersonen.
  • Für unbeaufsichtigte Kinder wird keine Verantwortung übernommen.

Die Gemeinde Seon haftet nicht für

  • Schäden, die bei der Benutzung der Schwimm- und Sprunganlage, der Spielgeräte oder sonstigen Einrichtungen des Bades entstehen.
  • Schäden, die durch Dritte verursacht werden (Diebstahl, Sachbeschädigung, Verletzungen, etc.).
  • den Verlust von Gegenständen, Geld oder anderen Wertsachen.

Jede Beschädigung oder Verunreinigung des Hallenbades verpflichtet zu Schadenersatz. Verlorene Garderoben-schlüssel werden gegen Rechnung ersetzt.

Verhalten im Allgemeinen

  • Glasflaschen und Porzellanbehälter jeglicher Art sind im Hallenbad, in den Saunas und der Gartenanlage verboten.
  • Essen und Rauchen im Hallenbad, in den Saunas, den WC-Anlagen und den Garderoben ist verboten.
  • Alkoholische Getränke sind im Hallenbad und in den Saunas verboten.
  • Das Kauen von Kaugummis ist im Hallenbad und den Garderoben verboten.

Verhalten im Garderobenbereich

  • Die Barfusszonen dürfen nicht mit Schuhen oder Socken betreten werden.
  • Kleinkinder haben eine Badehose und Badewindeln zu tragen. Die geltenden Kleidervorschriften sind zu beachten.
  • Die Garderoben müssen nach biologischen Geschlecht besucht werden.
  • Das Umziehen hat zwingend in den vorgesehenen Garderoben zu erfolgen.
  • Das Färben von Haaren ist in der ganzen Anlage zu unterlassen.
  • Rasieren, Pedicure u.ä. ist verboten.
  • Elektronische Geräte sind in den Garderoben zu lassen.

Verhalten im Badbereich
Damit es für alle Gäste zu einem schönen Baderlebnis kommt, sind folgende Regeln einzuhalten:

  • Das Duschen vor dem Betreten der Schwimmhalle ist obligatorisch.
  • Unterwäsche unter der Badebekleidung zu tragen ist verboten.
  • Badegäste dürfen sich ausschliesslich mit Badekleid (inkl. Burkini), Bikini, Badehose oder Badeshorts im Hallenbad aufhalten. Kursleiter, Kursleiterinnen und Lehrpersonen dürfen ein Sportshirt und kurze Sporthosen über der Badbekleidung tragen.
  • Die Sportschwimmbahn ist für Kraulschwimmer reserviert (Tempo).
  • Schwimmer, die mit dem Tempo der Kraulschwimmer nicht mithalten können, haben die Bahn zu verlassen.
  • In den abgetrennten Bahnen gilt der Kreisverkehr.
  • Die gesperrte Sprungbucht ist ausserhalb der Schulferien von Montag bis Freitag zwischen 11.00 und 12.45 Uhr für Aquafit-Teilnehmer reserviert.
  • Aquafit darf in den Schwimmbahnen nicht nebeneinander betrieben werden.

Sicherheit ist uns wichtig, deshalb gelten folgende Verbote für die Bad- und Saunaanlagen:

  • Das Fotografieren und Filmen;
  • Belästigung von anderen Bade- und Saunagästen;
  • Das Herumrennen (Rutschgefahr);
  • Andere Badegäste hineinstossen oder untertauchen;
  • Vom seitlichen Beckenrand ins Schwimmbecken zu springen;
  • Spielen in den abgetrennten Schwimmbahnen, die mit Kreisverkehr bezeichnet sind;
  • Kopfsprünge in das Nichtschwimmerbecken und in den Badbereich mit Tiefe von weniger als 170 cm;
  • Mit Luft gefüllte Auftriebsmittel (z.B. Schwimmring, Luftmatratze, etc.) im Schwimmbecken;
  • Badegäste mit Schwimmflügeln im Schwimmbecken.

Das Schwimmbecken darf nur von Schwimmern benutzt werden. Nichtschwimmer dürfen es nicht allein betreten.

Aufsicht
Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Zuwiderhandeln gegen die Badeordnung oder gegen die Anweisungen des Badpersonals kann mit Verwarnung oder sofortiger Wegweisung geahndet werden. Bei besonderen Vorkommnissen kann die Gemeinde den Zutritt zur Anlage auf längere Zeit verbieten.

Verhalten ausserhalb des Badebereichs

  • Der Aufenthalt in Badekleidern ist im Restaurant verboten. Bademäntel sind zulässig.

Bewilligungspflicht
Nachfolgende Tätigkeiten in der gesamten Anlage sind bewilligungspflichtig:

  • Veranstaltungen jeglicher Art;
  • Zur Durchführung von Kursen und für Besuche in Gruppen ab zwei Personen (z.B. Verein) mit und ohne kommerziellen Charakter, muss der Betriebsleitung ein Antrag eingereicht werden;
  • Verteilen von Produkten oder das Sammeln von Unterschriften;
  • Fotografieren und Filmen zu Schulungszwecken;
  • Nutzung von Musik im Hallenbad.

Der Veranstalter oder Kursanbieter sorgt selbst für Sicherheit und Ordnung. Er ist dafür verantwortlich, dass während der Nutzung ein Kursleiter anwesend ist, der im Besitz eines Lebensrettungsbrevets Plus Pool mit AED-BLS oder einem gleichwertigen Ausbildungsnachweis ist.

Für sämtliche geleitete Stunden gelten ergänzend die Bestimmungen für Schulen, Vereine und Kursanbieter.

Gesuche zur Durchführung von Anlässen sind schriftlich der Betriebsleitung einzureichen (sarah.meister@seon.ch) und werden innert drei Wochen beantwortet.

Betriebstechnische Störungen
Bei Störungen technischer Art, bei Feuer, etc. ist den Weisungen des Badpersonals strikte Folge zu leisten.

Widerrechtlicher Zutritt
Bei einem widerrechtlichen Zutritt wird eine Gebühr von CHF 100 zu dem Ticketpreis erhoben. Weiter kann eine Strafanzeige eingereicht werden.

Wünsche und Beschwerden
Das Personal nimmt gerne Wünsche oder konstruktive Kritik entgegen und ist hilfsbereit. Anliegen sind per E-Mail an die Betriebsleitung zu richten (sarah.meister@seon.ch). Beschwerden über die Arbeitsausführung und zu Anordnungen des Badpersonals sind schriftlich an die Betriebsleitung zu richten.

Vielen Dank für Ihren respektvollen Umgang mit den Anlagen und den Mitmenschen.

Bade-, Sauna- und Betriebsordnung [pdf, 510 KB]